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BGH, 19.03.1964 - III ZR 229/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1964, 661
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86
Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank
Bei Dunkelheit und dichtem Nebel hat der Bundesgerichtshof eine Geschwindigkeit des auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffahrenden Kraftfahrzeugs von 20 bis 25 km/h für erheblich übersetzt gehalten (Urteil vom 19. März 1964 - III ZR 229/63 - VersR 1964, 661). - OLG Nürnberg, 25.05.1966 - 4 U 52/65
Maßnahme im Zuge hoheitlicher Straßenerhaltung; Unterlassen ausreichender …
Die Verkehrssicherungspflicht, deren Verletzung nach ständiger Rechtsprechung nur Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach § 823 BGB , bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften in Verbindung mit §§ 31, 89 BGB begründet, betrifft nur diejenigen Gefahren, die für den Straßenbenutzer von dem verkehrswidrigen Zustand der Straße selbst ausgehen, weil etwa die Straßen-Oberfläche schadhaft ist oder eine notwendige Bestreuung bei Winterglätte oder eine Beleuchtung unterlassen wurde (BGH in VersR 1964, 662 [BGH 19.03.1964 - III ZR 229/63] u. VersR 1962, 378).Wenn der BGH in der oben genannten Entscheidung VersR 1964, 662 [BGH 19.03.1964 - III ZR 229/63] den Art. 34 GG .
- BGH, 28.02.1966 - III ZR 157/64
Schadensersatzansprüche auf Grund einer Amtspflichtverletzung; Bestimmung der …
Gleichfalls liegt eine Amtspflichtverletzung vor, wenn die öffentliche Hand bei Straßenbauarbeiten schuldhafte Versäumnisse begeht, etwa Arbeitsgeräte auf den Straßen so aufstellt, daß sie den Verkehr gefährden und Verkehrsteilnehmer schädigen (Steinquetsche: BGH, Urt. v. 19. März 1964 - III ZR 229/63 = VersR 1964, 661).